Betreuungs- und
Entlastungsleistungen

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen jedem Pflegebedürftigen mit Einstufung in einen Pflegegrad zu. Ziel ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Hierfür steht neben den Leistungen für die häusliche Pflege zusätzlich ein Betrag in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung. Die Ansprüche sind in § 45b im SGB XI geregelt.

Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der

Inanspruchnahme von

  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen (Grundpflege)-     -hierzu gehören beispielweise Hilfe im Bereich Haushalt, Einkauf, Betreuung und Begleitung
  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, finden eine individuell passende Form der Unterstützung und sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.

Hauswirtschaft

Auch die Hilfe im Haushalt ist Teil der Aufgaben unseres Pflegedienstes.

Bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit fällt es den Betroffenen häufig schwer, die anfallenden Tätigkeiten im Haushalt zu erledigen.

Wir unterstützen bei einzelnen Verrichtungen oder bei der gesamten Haushaltsführung. Die Kosten für diese Tätigkeiten können von der Pflegekasse im Rahmen eines Pflegegrades übernommen werden. Außerdem kann über die zusätzlichen Entlastungsleistungen (125,00 € im Monat) Hilfe im Haushalt, also z.B. Reinigen der Wohnung, Hilfe beim Einkaufen, Staubsaugen etc. in Anspruch genommen werden.

Sprechen Sie uns gerne an und wir machen Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation ein passendes Angebot.