Dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurde durch das Pflegeversicherungsgesetz die Aufgabe übertragen, im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Durch die Einführung der Pflegeversicherung sind die Qualitätsanforderungen für ambulante Pflegedienste die Leistungen für Pflegebedürftige erbringen, präzisiert worden. Das Pflegeteam Silvia Milz hat mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Versorgungsvertrag verpflichten wir uns, bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen, die sich aus dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und darauf aufbauenden Vereinbarungen ergeben.
Erfreulicherweise hat die letzte Überprüfung des Pflegeteams Silvia Milz durch den MDK die Bestnote 1,0 ergeben.
Den vollständigen Qualitätsbericht des MDK können Sie hier einsehen:
Bericht des MDK 2010
Bericht des MDK 2011