Grundpflege meint die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, zum Beispiel beim Waschen oder bei der Nahrungsaufnahme, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Mit unserer Hilfe bleiben Sie weiter in Ihren eigenen vier Wänden und müssen so nicht in ein Pflegeheim umziehen.
Welche Hilfestellungen Sie in Anspruch nehmen, legen Sie selbst unter Beratung einer qualifizierten Pflegekraft fest. Sie können die einzelnen Elemente aus einem Katalog von Leistungen zusammenstellen.
Die Pflegeversicherung kommt bis zu einer bestimmten Höhe für die Kosten auf, vorausgesetzt Sie sind in eine Pflegestufe eingruppiert. Wenn Sie sich eine darüber hinausgehende Betreuung wünschen: Sie können jederzeit mit uns zusätzliche Dienste vereinbaren, die Sie dann selbst bezahlen.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens brauchen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wird Sie dann aufsuchen und prüfen, wie pflegebedürftig Sie sind.
Um in die unterste Pflegestufe I eingruppiert zu werden, müssen Sie einen Hilfsbedarf von mindestens 90 Minuten am Tag nachweisen können. Für die höheren Pflegestufen II und III sind es 3 bzw. 4,5 Stunden. Die Krankenkasse entscheidet auf Grund dieses Gutachtens darüber, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben.
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung brauchen – wir unterstützen Sie gern.
Wenn die Krankenkasse positiv entschieden hat, haben Sie nun zwei Möglichkeiten:
Zum einen können Sie sich das Pflegegeld auszahlen lassen und damit eine selbst gewählte Pflegeperson, zum Beispiel ein Familienmitglied aber auch einen Freund oder Nachbarn finanzieren. In diesem Fall stehen Ihnen monatlich zu:
| Pflegestufe I: | 235 € |
| Pflegestufe II: | 440 € |
| Pflegestufe III: | 700 € |
Sie können jedoch auch einen Pflegedienst beauftragen. Dieser rechnet seine Leistungen dann direkt mit der Pflegeversicherung ab. In diesem Falle steht Ihnen monatlich ein höherer Betrag zu:
| Pflegestufe I: | bis zu 450 € |
| Pflegestufe II: | bis zu 1.100 € |
| Pflegestufe III: | bis zu 1.550 € (in Einzelfällen bis zu 1.918 €) |
Wenn Sie den Betrag nicht voll ausschöpfen, bekommen Sie anteilig Pflegegeld ausgezahlt. Ein Beispiel: Sie haben Pflegestufe 1 und der Pflegedienst verbraucht von Ihren Anspruch auf Leistungen für 440 € nur die Hälfte. Sie bekommen dann die Hälfte der 235 €, die Ihnen als Pflegegeld zustehen würden.
Übrigens: Wir sind ein privater Pflegedienst. Das heißt jedoch nicht, dass wir teurer sind als die Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Es lohnt sich also für Sie, die Preise zu vergleichen.
Neben den monatlichen Beträgen können Sie weitere Hilfen in Anspruch nehmen:
Wenn Sie vorübergehend nicht zu Hause oder teilstationär gepflegt werden können, zahlt die Pflegekasse einen bis zu vierwöchigen Aufenthalt in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung. Hierfür stehen pro Jahr bis zu 1.510 € zur Verfügung. Eine ähnliche Regelung gilt, wo ein Pflegedienst einspringt, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Mehr dazu finden Sie unter Verhinderungspflege.
Auch die Kosten für ein Hausnotrufsystem können von der Pflegekasse erstattet werden.
Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung, die je nach Umfang des Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt. Näheres Informationen finden Sie unter dem Punkt Betreuungen.