Diese Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen
werden von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen
Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Hierfür stehen bis zu 1200 Euro
(Grundbetrag) bzw. bis zu 2400 Euro (erhöhter Beitrag) im Kalenderjahr
stehen zur Verfügung.
Es muss hierfür ein Hilfebedarf bei der allgemeinen Beaufsichtigung und
Betreuung bestehen. Eine Pflegestufe ist nicht erforderlich.
Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer
erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:
Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des
Medizinischen Dienstes bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei
Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, einen
Einschränkung feststellt.
- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
- unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
- tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
- im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
- Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
- ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
- zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und sind Ihnen bei der Antragsstellung
behilflich.